Arbeitssicherheit
und Gesundheitsschutz
Das sichere Arbeiten an Maschinen, mit
Chemikalien und Werkzeugen oder die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung ist
essentiell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Ungenügend abgesicherte
Arbeitsplätze, Arbeitsunfälle und Erkrankungen der Mitarbeiter führen zu teuren
Ausfallzeiten und mindern die Produktivität des Unternehmens.
In den Mitgliedsstaaten der EU existieren
unterschiedliche Standards zum Arbeitsschutz. Zur internationalen
Harmonisierung gibt es die sogenannte Rahmenrichtlinie für Arbeitsschutz. Darin
werden Mindestanforderungen und wesentliche Risiken im Bereich der
Arbeitsumwelt für den Sicherheits- und Gesundheitsschutz sowie die
Arbeitshygiene definiert.
In Deutschland gibt das
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) den Unternehmen einen sehr weiten Spielraum bei
der Umsetzung, um den konkreten Gegebenheiten eines Betriebs gerecht zu werden.
Arbeitgeber sind abhängig von ihrer Betriebsgröße und Betriebsart verpflichtet:
- Unfallverhütungsvorschriften zu
beachten und die Erste Hilfe zu organisieren;
- die Beschäftigten über Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und
angemessen zu unterweisen;
- ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch
durch einen Betriebsarzt betreuen zu lassen;
- eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
zu bestellen. Diese verfügen über umfangreiche sicherheitstechnische
Fachkenntnisse und unterstützen den Unternehmer bei der Durchführung der
Arbeitsschutzmaßnahmen;
- Sicherheitsbeauftragte zu
benennen, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes unterstützen;
- einen Arbeitsschutzausschuss
einzurichten, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert.
(Quelle: http://www.dguv.de/de/index.jsp )
Nützliche Links:
·
Anleitung zur Ersten Hilfe: http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5014303,1
·
Verhalten bei Unfällen: http://www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/72_vba.htm%232