Arbeitnehmerrechte in Deutschland
Erläuterung
Wenn Sie eine Arbeit aufnehmen, gibt es einige Dinge, die Sie und Ihr Vorgesetzter voraussetzen können (RECHTE) und auch Dinge, die sie beide allgemein und immer tun sollten (PFLICHTEN).
Manche Menschen denken, dass Flüchtlinge (mit Arbeitserlaubnis) und Arbeitsmigranten nicht die gleichen Rechte haben wie Deutsche. Dies stimmt NICHT! Sie haben gleichen Rechte wie deutsche Arbeitnehmer.
Rechte am Arbeitsplatz/Arbeitnehmerrechte
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag eingehen, sollte dieser folgende Dinge beinhalten: (1) Arbeitskonditionen; (2) Rechte; (3) Verantwortlichkeitsbereich(e); (4) Pflichten
Diese nennt man normalerweise “Bestimmungen”. D.h.: Aus ihrem Arbeitsvertrag sollte hervorgehen, wie ihr Job definiert ist, wie viele Stunden Sie arbeiten, wie viel Sie verdienen, was von Ihnen erwartet wird und was Sie von Ihrem Arbeitgeber erwarten können (Urlaubsregelungen, etc.)
Es gelten dazu auch sogenannte implizite Bestimmungen. Manche Dinge werden für so offensichtlich gehalten, dass sie nicht im Vertrag stehen müssen:
Ihr Vorgesetzter muss sich um die Sicherheit am Arbeitsplatz kümmern
Dinge, die für den Job absolut notwendig ist (wenn Sie ein Postfahrer sind, sollten Sie einen gültigen Führerschein besitzen)
Angestellte dürfen ihren Arbeitgeber bestehlen
Etwas, das in der Firma schon seit Jahren regelmäßig gemacht wird (z.B. Weihnachtsgeld, Beteiligung an Gewinnen, etc.)
Zusammengefasst Angestellte, auch Flüchtlinge und Arbeitsmigranten, haben das Recht,
einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den wichtigsten Daten zu bekommen – Was die Aufgaben sind, wie viele Stunden pro Tag man arbeitet und was man an Geld bekommt.
auf einen Gehaltszettel – jeden Monat sollte man ein Papier mit der Höhe des ausgezahlten Lohns bekommen.
einen Mindestlohn zu erhalten (nach Regelung entsprechend der Altersstufen bzw. des Ausbildungsstandes)
dass vom Lohn keine illegalen Abzüge gemacht werden – abgesehen von legalen Abzügen wie Steuer oder Versicherungen.
während er krank ist, bezahlt zu sein. Der Arbeitnehmer muss aber seine Krankheit so schnell wie möglich mitteilen (also am besten gleich morgens anrufen). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem kranken Arbeitnehmer sechs Wochen lang das Gehalt weiterzuzahlen.
auf bezahlten Urlaub (d.h. man wird für eine gewisse Zeit weiterbezahlt, obwohl man nicht arbeitet). In der Regel 20 Urlaubstage pro Jahr.
auf eine Beschränkung der Arbeitszeit pro Woche, d.h. in der Regel bis max. 42 Stunden. Sie können freiwillig Überstunden machen, aber der Arbeitgeber kann Sie nicht dazu zwingen.
dass die Arbeitsstunden pro Tag (8) und die Pausen den gesetzlichen Regeln entsprechen. Ebenso die freien Tage pro Woche.
bei Schwangerschaft in Mutterschutz zu gehen (6 Wochen vor und 8 Wochen nach dem Entbindungstermin) und Mutterschaftsgeld zu erhalten. Nach dem Mutterschutz haben sie das Recht auf eine Elternzeit und Elterngeld.
nicht diskriminiert werden zu dürfen – aufgrund von Rasse, Religion, Geschlecht, Behinderung, des Status eines Flüchtlings, etc.
den Grund zu erfahren, warum man gekündigt wurde – falls dies eintritt.
Mitglied einer Gewerkschaft zu sein oder nicht zu sein. Niemand kann Sie zwingen, einer Gewerkschaft beizutreten. Genauso kann Sie niemand davon abhalten, einer beizutreten. Es ist ihre Entscheidung.