Stellensuche in Deutschland

Erläuterung

Ob ein Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen kann, hängt vom Aufenthaltstitel ab für dessen Ausstellung die örtlichen Ausländerbehörden zuständig ist. Sie ist gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt und zur Beschäftigungsaufnahme. Um eine solche Arbeitsgenehmigung (Vermerk im Aufenthaltstitel) und damit den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erlangen, wird zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) das Arbeitsmarktzulassungsverfahren ausgeführt. Dabei wird geprüft, ob eine solche Arbeitsgenehmigung erteilt werden kann und/oder unter welchen Beschränkungen der Aufenthaltstitel für den Antragsteller ausgestellt werden kann. Aufgrund besonderer Umstände kann im Einzelfall der Zugang zum Arbeitsmarkt verweigert werden. Gegen einen solchen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Eine Arbeitsgenehmigung können Asylbewerber und Geduldete aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung künftig bereits nach 3 Monaten Aufenthalt (bislang 9 Monate) beantragen. Nach 15 Monaten ist ein uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt vorgesehen.

 

Einige nützliche Seiten zur Stellensuche in Deutschland

Arbeitsagentur (Jobbörse): http://jobboerse.arbeitsagentur.de/

Meine Stadt: http://jobs.meinestadt.de/deutschland/stellen

Örtliche Tageszeitung z.B. Donaukurier (Ingolstadt):

http://stellen.donaukurier.de/

 

Stellenmarkt der Süddeutschen Zeitung:

http://stellenmarkt.sueddeutsche.de/

 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Informationen und Vorschläge zur Stellensuche): http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Arbeitssuche/Stellensuche/stellensuche-node.html

 

Informationen über Arbeit und Arbeitsrecht in Deutschland

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/arbeitberuf-node.html