Stellensuche in Deutschland
Erläuterung
Ob ein
Asylbewerber eine Arbeit aufnehmen kann, hängt vom Aufenthaltstitel ab für
dessen Ausstellung die örtlichen Ausländerbehörden zuständig ist. Sie ist
gleichzeitig Ansprechpartner für alle Fragen zum Aufenthalt und zur
Beschäftigungsaufnahme. Um eine solche Arbeitsgenehmigung (Vermerk im
Aufenthaltstitel) und damit den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erlangen,
wird zwischen der zuständigen Ausländerbehörde und der Zentralen Auslands- und
Fachvermittlung (ZAV) das Arbeitsmarktzulassungsverfahren ausgeführt. Dabei
wird geprüft, ob eine solche Arbeitsgenehmigung erteilt werden kann und/oder
unter welchen Beschränkungen der Aufenthaltstitel für den Antragsteller
ausgestellt werden kann. Aufgrund besonderer Umstände kann im Einzelfall der
Zugang zum Arbeitsmarkt verweigert werden. Gegen einen solchen Bescheid kann
Widerspruch eingelegt werden. Eine Arbeitsgenehmigung können Asylbewerber und
Geduldete aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung künftig bereits nach 3
Monaten Aufenthalt (bislang 9 Monate) beantragen. Nach 15 Monaten ist ein
uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt vorgesehen.
Einige nützliche Seiten zur
Stellensuche in Deutschland
Arbeitsagentur (Jobbörse): http://jobboerse.arbeitsagentur.de/
Meine Stadt: http://jobs.meinestadt.de/deutschland/stellen
Örtliche Tageszeitung z.B. Donaukurier
(Ingolstadt):
http://stellen.donaukurier.de/
Stellenmarkt der Süddeutschen Zeitung:
http://stellenmarkt.sueddeutsche.de/
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Informationen und Vorschläge zur Stellensuche): http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/Arbeitssuche/Stellensuche/stellensuche-node.html
Informationen über Arbeit und
Arbeitsrecht in Deutschland
Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/arbeitberuf-node.html